Teilnahmebedingung
„ Staffelübergabe
von Offenbach 2019 bis Beethoven 2020“
1.Gewinnspiel und Veranstalter
Anbieter des Online-Gewinnspiels „Staffelübergabe von Offenbach 2019 bis Beethoven 2020““ (nachfolgend „Gewinnspiel“) ist die Kölner Offenbach-Gesellschaft e.V. Sieboldstraße 6, 50735 Köln (nachfolgend „KOG“). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der KOG, der Rheinenergie, der KD Deutsche Rheinschiffahrt und der Beethoven Jubiläumsgesellschaft sowie deren Angehörige.
2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich bis 15.11.2019 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
2.3 Ablauf des Gewinnspiels
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Anmeldung mit einer gültigen Email-Adresse im Teilnahme-Formular auf der Webseite erforderlich. Sie erhalten nach Registrierung einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, den Sie bitte bestätigen.
Wenn Sie abgestimmt haben, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per Email. Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Eine abgegebene Stimme kann nicht zurückgegeben werden.
2.4 An dem Gewinnspiel nehmen nur Personen teil, die die in Ziffer 2.3 beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Für verspätete und/oder unvollständige Eingänge kann KOG nicht verantwortlich gemacht werden.
3. Durchführung und Gewinnabwicklung
3.1 Es werden ausschließlich die nachfolgend näher beschriebenen Gewinne verlost:
40 x zwei Freikarten für die Veranstaltung: MUSIKALISCHE STAFFELÜBERGABE VON OFFENBACH 2019 ZU BEETHOVEN 2020 am 16.12.2019, ab 15 Uhr an Bord der MS RheinEnergie.
3.2 Unter allen Teilnehmern, die auf die Lieblingstitel auf der Homepage der KOG mit den meisten Stimmen getippt haben, werden die Gewinne nach Ablauf des Aktionszeitraums durch das Los nach dem Zufallsprinzip verlost. Bei Gleichstand der Stimmen auf ein oder mehrere Titel wird unter der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen verlost.
3.3 Der Gewinner wird per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Auslosung findet nach dem 15.11.2019 statt. Der Gewinner hat den Erhalt der Benachrichtigung und seinen Namen bis spätestens 22.11.2019 nach Gewinnbenachrichtigung durch den Anbieter an die in der Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu bestätigen. Anderenfalls entfällt der Anspruch auf den Gewinn und dieser wird an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben. Der Teilnehmer trägt insoweit selbst dafür Sorge, dass ihm die Gewinnbenachrichtigung von KOG über sein Email-Konto zur Kenntnis gelangt.
3.4 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden, es sei denn die KOG stimmt vorher zu. Der Gewinn ist weder auszahlbar, ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, aus den unter Punkt 5. angegebenen Gründen, nicht zur Verfügung gestellt werden können, entfällt der Gewinn.
3.5 Die Fahrt endet in Bonn. Eine Rückfahrt nach Köln kann mit der MS RheinEnergie erfolgen oder individuell.
4. Ausschluss von der Teilnahme
4.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich KOG das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
4.2 Weiterhin behält sich KOG das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
KOG ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für KOG unzumutbar machen. (z.B. Absage der Schifffahrt wegen Niedrigwassers auf dem Rhein.) Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von KOG liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).